Hausratversicherung - Blitzschlag
In unserem Versicherungslexikon werden Ihnen alle wichtigen Begriffe, wie zum Beispiel Hausratversicherung - Blitzschlag erklärt.
Hausratversicherung - Blitzschlag
Der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen gilt im Sinne der Versicherungsbedingungen als Blitzschlag.
Hinweis
Schäden durch Blitzschlag werden in der Wohngebäude-, Elektronik-, Geschäftsgebäude-, Geschäfts-Inhalts- und Hausratversicherung über die Gefahr Feuer gedeckt, allerdings je nach Bedingungswerk ggf. nur der unmittelbare direkte Blitzeinschlag sowie dessen Folgeschäden (z.B. Kurzschluss- und Überspannungsschäden), nicht aber die reinen Überspannungsschäden ohne den direkten Blitzeinschlag (Blitzschlagversicherung).
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Hausratversicherung Lexikon
Privathaftpflicht

Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.
Strom Anbieter

Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.
Gas Anbieter

Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.
