Hausratversicherung - Boote
Wasserfahrzeuge (Boote) sind vom Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ausgeschlossen.
Ausnahmen:
Surfbretter und andere Surfgeräte,
Kanus,
Ruderboote,
Faltboote,
Schlauchboote einschließlich eventueller Motoren sind jedoch vom Versicherungsumfang (oft aber mit Summenbegrenzungen, z.B. 1 % der Versicherungssumme) erfasst.
Es empfehlen sich zusätzlich Produkte wie
Sportbootversicherung (z.B. mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung für das Sportboot sowie der Surfbretterhaftpflichtversicherung),
die Haftpflichtversicherung für Halter, Besitzer und Führer von Wasserfahrzeugen (Motor- und Segelboote) oder
Spezialpolicen für Yachtbesitzer.
Im Ausland sind oft besondere Haftpflichtvorschriften, ähnlich dem Kfz, beim Betrieb der Wasserfahrzeuge zu beachten (z.B. nachgewiesene Haftpflichtversicherung).
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