Hausratversicherung - Luftfahrzeugabsturz
In unserem Versicherungslexikon werden Ihnen alle wichtigen Begriffe, wie zum Beispiel Hausratversicherung - Luftfahrzeugabsturz erklärt.
Hausratversicherung - Luftfahrzeugabsturz
Schäden, die durch den Absturz oder den Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen, sind gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 1a VHB 2010 (MB) in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Die VHB 2000 (MB) und VHB 92 (MB) beinhalten analoge Bestimmungen.
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