Hausratversicherung - Starkregen
In unserem Versicherungslexikon werden Ihnen alle wichtigen Begriffe, wie zum Beispiel Hausratversicherung - Starkregen erklärt.
Hausratversicherung - Starkregen
Wie in der Wohngebäudeversicherung gibt es in den Regelungswerken zur Hausratversicherung für eigenständige Definition von Starkregen. Die Schäden durch Starkregen werden wie gewöhnliche Regenschäden behandelt und sind nach den formulierten Ausschlüssen gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 3 VHB 2010 (MB) bzw. § 7 und § 8 VHB 2000 (MB) i.d.R. nicht gedeckt.
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