NEGB 87 - § 20 Schriftliche Form, Zurückweisung von Kündigungen
Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung der Elektro- und Gasgeräte des Hausrats NEGB 87 - § 20 Schriftliche Form, Zurückweisung von Kündigungen.
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Hausratversicherung
NEGB 87 - § 20 Schriftliche Form, Zurückweisung von Kündigungen
Nr. 1 Anzeigen und Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Nr. 2 Ist eine Kündigung des Versicherungsnehmers unwirksam, so wird die Kündigung wirksam, falls die Hausratversicherung sie nicht unverzüglich zurückweist.
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