VHB 2000 Quadratmetersumme Klauseln - Klausel 7410 - Wohnsitz im Ausland
Nr. 1 Abweichend von § 10 Nr. 1 Abs. 3 VHB 2000 (Quadratmetersumme) besteht Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel auch in der neuen Wohnung, wenn diese innerhalb des vereinbarten ausländischen Staates liegt.
Nr. 2 Die Versicherungssumme wird in Euro vereinbart. Die Leistungen der Vertragsparteien sind ebenfalls in Euro zu erbringen.
Nr. 3 Abweichend von § 34 Nr. 2 a und b VHB 2000 (Quadratmetersumme) gilt als zuständiges Amtsgericht für die Ernennung des zweiten Sachverständigen oder des Obmannes das Amtsgericht des letzten inländischen Wohnsitzes des in der Hausratversicherung benannten Versicherungsnehmers.
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