VHB 2010 Quadratmetermodell - Abschnitt A - § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände
Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2010 Quadratmetermodell - Abschnitt A - § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände.
VHB 2010 Quadratmetermodell - Abschnitt A - § 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände
Nr. 1 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Abschnitt B § 9 kann insbesondere dann vorliegen, wenn
Nr. 1 a) sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat;
Nr. 1 b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Abschnitt A § 11) ein Umstand ändert, nach dem im Antrag zur Hausratversicherung gefragt worden ist;
Nr. 1 c) die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält;
Nr. 1 d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand,
vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel (siehe Abschnitt A § 11).
Nr. 2 Folgen einer Gefahrerhöhung
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Abschnitt B § 9 Nr. 3 bis Nr. 5.
Privathaftpflicht

Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.
Strom Anbieter

Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.
Gas Anbieter

Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.
