VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7210 Gegenstände von besonderem Wert
Klauseln zu den VHB 2010 Versicherungssummenmodell - PK 7210 Gegenstände von besonderem Wert.
VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7210 Gegenstände von besonderem Wert
Abweichend von Abschnitt A § 6 Nr. 2 b) VHB 2010 (Versicherungssummenmodell) sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert durch die Hausratversicherung nicht mitversichert.
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