VHB 2010 Versicherungssummenmodell - Abschnitt B - § 21 Gerichtsstand
Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2010 Versicherungssummenmodell - Abschnitt B - § 21 Gerichtsstand.
VHB 2010 Versicherungssummenmodell - Abschnitt B - § 21 Gerichtsstand
Nr. 1 Klagen gegen den Hausratversicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Nr. 2 Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Privathaftpflicht

Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.
Strom Anbieter

Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.
Gas Anbieter

Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.
