Was wird in der Waldenburger Hausratversicherung alles mitversichert? Zum versicherten Haurat gehören alle Gegenstände, welche Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, also nicht nur Möbel, Teppiche und Textilien, auch Vorräte, die Campingausrüstung, Sportgeräte und beruflich genutzte Gegenstände in Wohnräumen gehören dazu. Wertsachen sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Hausratversicherung entahlten.
Hausratversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Hausratversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Waldenburger Hausratversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Waldenburger Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Hausratversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten durch die Waldenburger Hausratversicherung zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Im Rahmen der Hausratversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete Beschädigung als Einbruchdiebstahl Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet, dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die Waldenburger Hausratversicherung tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Kosten für die Bewachung, wenn die durch die Waldenburger Hausratversicherung versicherte Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht zum Betreten in der Hausratversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist.
Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme sind als besondere Gruppen (Positionen) in der Hausratversicherung versichert. Sie gelten abweichend von § 1 Nr. 1 VHB 2000 nicht als Teil des Hausrats. § 27 Nr. 4 VHB 2000 ist auf die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 anzuwenden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt für diese Gruppen (Positionen) nicht, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 verändern sich entsprechend § 13 Nr. 1 VHB 2000.
Wenn der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Versichert sind im Umfang der Waldenburger Hausratversicherung die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1) sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen (siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung durch die Hausratversicherung versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
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Weitere Infos zur Waldenburger Hausratversicherung
Mit der Waldenburger Hausratversicherung erhalten Sie einen kompetenten und zuverlässigen Vertragspartner an Ihre Seite, welcher sich durch sein umfangreiches Leistungsangebot auszeichnet.
So sind beispielsweise Leistungen, welche Ihren Hausrat gegen Gefahren und Risiken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge, Überschallknall, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie weitere Elementargefahren, absichert im Versicherungsumfang enthalten. In der Waldenburger Hausratversicherung erhalten Sie bestmöglichen Versicherungsschutz zu preiswerten Konditionen.
Hausratversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen (siehe § 1) innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete
Wohnung des Versicherungsnehmers; zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Dies gilt auch für
Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören
z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und
Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und
schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Infos zur Hausratversicherung
Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die
mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den
Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer oder eine der mit seiner Zustimmung
anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Hausratversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Waldenburger Hausratversicherung
Versichert durch die Hausratversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und
Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach
Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.
Der Täter muss die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt haben. Das Motiv für die Tat ist unerheblich; sofern aber Wut wegen mangelnder
Beute Tatmotiv ist, können sich je nach Art des Eindringens in die Wohnung Vandalismusversicherung und Waldenburger Hausratversicherung überschneiden. Zerstört
oder beschädigt aber der Dieb bei der Wegnahme oder bei dem Abtransport gestohlener versicherter Sachen rücksichtslos andere versicherte Sachen, obwohl er
dies ohne Weiteres hätte vermeiden können.
Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was
in den anderen Beiträgen bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den
Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist
gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es
aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 übersteigt, sind
allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl liegt des Weiteren vor, wenn jemand aus einem
verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat Verursacht z.B. eine Erdsenkung einen Rohrbruch,
sei es innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, und richtet austretendes Leitungswasser Nässeschäden an, so sind diese nicht gedeckt. Bricht jedoch
beispielsweise die Hauptwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung und unterspülen die austretenden Wassermassen das Gebäude weil das Gebäude abgesackt
ist, so fällt der dadurch entstehende Wasserschaden unter den der Hausratversicherung Versicherungsschutz.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten.
Der Versicherer hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann
mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der
Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
Geräten sind in der Waldenburger Hausratversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der
Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Zugleich ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur
hinsichtlich der durch Raub weggenommenen Sachen, sondern auch für Schäden an versicherten Sachen als Folge des Raubes. Nach der Tat stößt der Täter bei der
Flucht aus der Wohnung versicherte Sachen um und beschädigt sie. Versichert sind des Weiteren Schäden an versicherten Sachen, die bei einem Raubversuch
entstehen. Der Täter versucht, dem Versicherungsnehmer unter Gewaltanwendung eine Sache wegzunehmen.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Wenn der Versicherungsnehmer einer Waldenburger Hausratversicherung nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes,
in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Unter
den Begriff Brand fallen nicht Sengschäden. Insoweit enthält § 2 Nr. 5b) VHB 2008 lediglich einen klarstellenden Hinweis, wenn Sengschäden ausgeschlossen
sind. Der Hinweis in den VHB 2000, dass Sengschäden nur versichert sind, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind, ist
weggefallen Folgeschäden generell versichert sind.
Tipps und Empfehlungen zum Thema Waldenburger Hausratversicherung
Zwar ist die Waldenburger Hausratversicherung nicht unbedingt die günstigste Hausratversicherung, doch im Vergleich der enthaltenen Leistungen anderer Anbieter wie beispielsweise der Zurich Hausratversicherung, kann die Waldenburger durch sind die Beiträge letzten Endes Preis- Leistungsorientiert, da hier der benötigte Versicherungsschutz durch teure Einzelkomponenten wegfällt.
Denn bei der Waldenburger Hausratversicherung sind bereits alle Leistungen inbegriffen, welche für den anspruchsvollen Verbraucher benötigt werden und sich individuell und bedarfsgerecht zusammenstellen lassen.
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