Wohnungsversicherung

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Wohnungsversicherung - Was ist versichert

Die Wohnungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten, welche für jeden Haushalt abgeschlossen werden sollte. Was genau ist eigentlich eine Wohnungsversicherung und welche Leistungen erbringt diese Versicherung? Die verbundene Wohnungsversicherung ist eine Form der Schadenversicherung, welche mehrere Risiken und Gefahren in einem Versicherungsvertrag vereint.

Die versicherten Gefahren und Risiken unterteilen, wie folgt,
Kleiner grüner Haken Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Kleiner grüner Haken Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus,
Kleiner grüner Haken Leitungswasserschäden,
Kleiner grüner Haken Sturm- und Hagelschäden.

Darüberhinaus können gegen einen Prämienzuschlag Fahrräder in der Wohnungsversicherung gegen einfachen Diebstahl in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadenfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war, in der Regel mit einem Schloss.

Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag in der Wohnungsversicherung mitversichert werden.

Was ist im Umfang des Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung enthalten

Versichert sind in der verbundenen Wohnungsversicherung alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z.B. durch Ratenkauf erworben sind.

Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Wohnungsversicherung mit versichert:
Kleiner grüner Haken Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind (LG Oldenburg, VersR 1988, 1285 zu VHB 1984, gilt auch für VHB 1974),
Kleiner grüner Haken Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen,
Kleiner grüner Haken Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.;
Kleiner grüner Haken Campingausrüstung,
Kleiner grüner Haken Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören,
Kleiner grüner Haken Autozubehörteile,
Kleiner grüner Haken Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen,
Kleiner grüner Haken Kleinvieh.

In der Wohnungsversicherung sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.

Höhe der Entschädigungsleistung durch die Wohnungsversicherung

In der Wohnungsversicherung gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Kleiner grüner Haken Bargeld,
Kleiner grüner Haken für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
Kleiner grüner Haken für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem Mindestgewicht von 200 kg befinden.

Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für die Wohnungsversicherung in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.

Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Wohnungsversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert, etwa dem Anschaffungspreis, zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und, wenn vorhanden, mit einem Wertgutachten bei der Wohnungsversicherung eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.

Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.

In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können.

Das sind z.B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch.

Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung

Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden (§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.

Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die durch die Wohnungsversicherung versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8) besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.

Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten. Die Wohnungsversicherung hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.

In der Wohnungsversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht Handelsware und Musterkollektionen -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert.

Für Neuverträge werden grundsätzlich nur noch die VHB 2008 angewandt. Ergänzt werden diese Bedingungen durch die ebenfalls vom GDV herausgegebenen Klauseln zu den VHB 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Wohnungsversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008). Rechtsgrundlage der Wohnungsversicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort.

Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/ Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, nicht Handelsware und Musterkollektionen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert.

Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Wohnungsversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind.

Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag zur Wohnungsversicherung besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten (und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige motorgetriebene Fahrzeuge.

Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen Wohnungsversicherung nach VHB 2000 geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.

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Örtlicher Geltungsbereich der Wohnungsversicherung

Der Geltungsbereich der Wohnungsversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Außenversicherung gilt dagegen weltweit.

Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.

Nicht versichert ist der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl im Kraftfahrzeug, sondern nur die in den Hausratbedingungen vorgesehenen versicherten Gefahren wie Raub, Einbruchdiebstahl in das Hotelzimmer usw. Für eine weiter gehende Risikodeckung sind zusätzliche Versicherungen, z.B. Reisegepäckversicherung, abzuschließen.

In der Außenversicherung gelten Höchstversicherungssummen, zu vereinbaren in ... % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens ... EUR.
Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht.
Zweitwohnungen sind nicht mitversichert. Für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.

Allgemeines zur Wohnungsversicherung

Eine Wohnungsversicherung erbringt finanzielle Entschädigungsleistungen für die am versicherten Hausrat entstandenen Beschädigungen, oder Zerstörungen in der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Dies bedeutet, sollte im Falle einer durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser ect. entweder an den zum Hausrat gehörenden Gegenständen oder der im Versicherungsvertrag versicherten Wohnung entstanden sein, übernimmt eine gute Wohnungsversicherung die Kosten, welche für die Wiederherstellung der Wohnräume und der Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. zerstörten Hausratgegenstände notwändig sind.

Welche Sachen und Gegenstände können durch eine gute Wohnungsversicherung mitversichert werden? In den Versicherungsumfang einer Wohnungsversicherung sind generell alle Gegenstände versicherbar, die vom Mieter einer Wohnung selber eingefügt wurden und dem privaten Gebrauch dienen, wie beispielsweise alle Arten von Möbeln, Schmuck, Elektrogeräte, Teppiche und Teppichböden, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze die mit der Wohnungsversicherung vorvertraglich vereinbart wird, usw.

Desweiteren zählen im Rahmen einer guten Wohnungsversicherung auch Gegenstände als mitversichert, die sich vorübergehend in den zur versicherten Wohnung befindlichen Kellerräumen befinden. Auch Fahrräder können gesondert und gegen einen geringen Beitragsaufschlag mit in den Versicherungsumfang einbezogen werden und werden in der Regel mit 1% der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Auf ausreichend hohe Versicherungssumme achten
Sollte die Versicherungssumme auch bei einer guten Wohnungsversicherung zu gering gewählt werden, lauf Sie Gefahr einer unterversichert zu sein, was bedeutet, dass Sie alle Kosten, welche über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, selber tragen müssen. In der Regel sollte bei der Versicherungssumme ein Pauschalbetrag von 650,- Euro pro Quadratmeter einkalkuliert werden. Dieser kann natürlich je nach Standard und Ausstattung der Wohnung nach oben und unten variieren, sollte also nur als Richtwert dienen.

Wonach richtet sich die Versicherungssumme und die Beiträge in der Wohnungsversicherung

Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrunde gelegt. Bei einer Versicherungssumme von 600 EUR pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also 60.000 EUR. Welche Preise für weitere Modelle anfallen, können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Preisvergleich ganz einfach selber direkt online berechnen.

In der Wohnungsversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer, da sich die Wohnungsversicherung häufig auf Unterversicherung berufen. Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.

Beispiel:
Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die aufgrund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Wohnungsversicherung angesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden? Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten, die Versicherungssumme (die Summe, welche den Wert Ihres Hausrat zum aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen sollte) zu ermitteln.

Zum einen können Sie diese an Hand der vorhandenen Kaufbelege ausrechnen. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, können die jeweiligen Preise entweder im Geschäft vor Ort, oder dem Internet recherchiert werden. Und zum anderen ermittelt die Wohnungsversicherung jedes Jahr einen Richtwert für den Wert pro Quadratmeter.

Dieser liegt aktuell bei 650,- Euro, hieraus würde sich bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung eine Versicherungssumme von 39.000,- Euro ergeben.

Wieviel eine Wohnungsversicherung für Ihre Wohnung kosten würde, können Sie ganz einfach, schnell und anonym mit Hilfe unseres Beitragsrechner online ermitteln. Danach können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Vergleich die jeweiligen Anbieter und deren Preise direkt vergleichen.

Was wird in der Wohnungsversicherung nicht versichert (Ausschlüsse)

Nicht im Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.

In den diversen VHB werden die Ausschlüsse genau aufgeführt. Darüberhinaus erhalten Sie in unserem Wohnungsversicherung Test einen umfangreichen Einblick in die Leistungen der jeweiligen Wohnungsversicherung, welche einzeln bewertet wurden.

Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Preiswerte Tarife im direkten Vergleich Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt, Kraftfahrzeuge aller Art, es sei denn, sie sind in Nr. 2 b) genannt, und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) genannt, einschließlich nicht eingebauter Teile, Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers (siehe § 9 Nr. 2), es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet, dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.

Infos zur Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A § 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt. Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.

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Wohnungsversicherung - Jetzt den besten und preiswertesten Tarif finden Soweit die vertraglichen Grundlagen der Wohnungsversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an. Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde. Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden, Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden, sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Zum Explosionsbegriff sei ergänzend auf die Erläuterungen im Beitrag: Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Zum Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges enthalten die VHB 2008 keine Begriffserläuterung. Der Begriff Luftfahrzeug entspricht dem Luftverkehrsgesetz. Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers. Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt. Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Wohnungsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.

Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Top Leistungen zum kleinsten Preis Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung, Nach den VHB 2008 umfasst die Wohnungsversicherung eine ganze Gruppe von Gefahren, bei deren Ereignis der Versicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Hausratgegenstände eintrittspflichtig wird. Im Einzelnen sind versichert die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Der Kostenersatz bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.

Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Kostenlos Beiträge online berechnen Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen. Konzeptionell grenzt die Elektronikversicherung im Privathaushalt - ohne dass dies in den AVB EPH hervorgehoben wird - zum Versicherungsschutz der Verbundenen Wohnungsversicherung ab. Dies verdeutlichen insbesondere die Ausschlussbestimmungen des § 3 AVB EPH (s. Ziff. 3.2). Dennoch können je nach Schadenverlauf in der Praxis gelegentlich Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. So bei einem Schaden durch Glimmen. Denn ein Glimmvorgang kann auch Brand im Sinne der Wohnungsversicherung AVB EPH fallen In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind nicht nur die entwendeten Sachen, sondern auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.

Mit unserem Vergleich eine gute und günstige Wohnungsversicherung finden

Damit Sie sich über die anfallenden Preise für eine "gute Wohnungsversicherung" informieren können, integrieren wir auf unserer Webseite einen Beitragsrechner, mit dem es Ihnen möglich sein wird, die anfallenden Preise online berechnen und diese der einzelnen Wohnungsversicherung vergleichen zu können.

Hierdurch werden Sie schnell feststellen, dass Preisersparnisse von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erzielen können, je nach Art und Umfang des zu versichernden Hausrat, dem von Ihnen gewählten Wohnungsversicherung, sowie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Mit dem auf unserer Webseite integrierten Wohnungsversicherung Preisvergleich erhalten Sie einen Überblick der am Markt existierenden Anbieter, sortiert nach der Beitragshöhe, sowie Bewertungen, welche sich im Einzelnen durch verschiedene Bewertungskriterien zusammen setzen.

Die Anschaffung eigener Möbel und sonstige Hausrat Gegenstände ist teuer und viele Menschen kaufen sich gerade beim Erstbezug einer Wohnung diese durch Ratenkredite an. Daher gilt generell und wird auch von vielen Experten wie Finanztest, oder Ökotest empfohlen, eine gute Wohnungsversicherung ist sinnvoll und wichtig für jeden Haushalt, kann aber durchaus günstige Preise haben.

Auch Stiftung Warentest rät Verbrauchern eine gute Wohnungsversicherung abzuschliessen, dies aber nicht bei irgendeinem Anbieter, sondern es sollte im Internet vergleichen werden. Denn, um die Preise günstig zu halten, sparen viele Anbieter oftmals an guten und benötigten Leistungen, hier sollten genauestens hingeschaut werden, ob die jeweiligen Tarife und Leistungen den persönlichen Anforderungen genügen und lieber ein paar Euro mehr bezahlen, als am Ende, nämlich im Fall eines Schadens, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Eine gute und günstige Wohnungsversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern sollte generell so abgeschlossen werden, dass die Höhe der Versicherungssumme dem zu versichernden Hausrat entspricht, um so eine Unterversicherung zu vermeiden. Wie finden Sie den aktuellen Wert Ihres Hausrat heraus? Wer rechtzeitig bei der Anschaffung seiner Wohnungseinrichtung vorgesorgt und entsprechende Kaufbelege aufbewahrt hat, hat hier einen Vorteil, denn er kann sich an Hand dieser Belege den Wert seines Hausrat zusammenrechnen. Da aber zwischen der Anschaffung und dem heutigen Zeitpunkt oft mehrere Jahre liegen, sollten Sie die Preise im Internet nachprüfen.

Beiträge zur Wohnungsversicherung berechnen

Durch die große Anzahl an Wohnungsversicherung Anbietern ist es für Sie als Verbraucher sicherlich nicht gerade einfach eine günstige Wohnungsversicherung zu finden. Immer öfter ragen insbesondere eine kleinere und weniger bekanntere Wohnungsversicherung durch ein teilweise besseres Leistungsangebot, einen schnellen, unbürokratischen und flexiblen Kundenservice, sowie einem fairen Preis Leistungsverhältnis hervor.

Oftmals verbergen sich hinter diesen No-Name Anbietern große Versicherungsgesellschaften, welche sich mit diesen kleineren Direktversicherern ein festes Standbein im Online Versicherungsgeschäft schaffen möchten. Viele dieser kleineren Anbieter finden Sie in unserem Wohnungsversicherung Vergleich, bei dem Sie die Möglichkeit haben, sich über das jeweilige Unternehmen zu informieren und die Beiträge direkt online zu berechnen und zu vergleichen.

Darüberhinaus werden Ihnen in unserem Wohnungsversicherung Rechner eine Reihe von Bewertungskriterien dargestellt und anhand der vergebenen Bewertungskriterien, wie zum Beispiel der Kundenfreundlichenkeit, die Erreichbarkeit, dem Schadensservice, eine Gesamtbewertung ermittelt, die Ihnen die Wahl einer geeigneten Wohnungsversicherung, welche genau Ihren persönlichen Beürfnissen entspricht, erleichtern soll.

Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung

Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung, welche Gefahren und Risiken werden versichert und wie können Sie sich optimal und günstig absichern? Der Leistungsumfang einer Wohnungsversicherung reicht über die versicherten Gefahren (z.B. Brand, Blitzschlag, Raub, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel), über die versicherten Kosten (z.B. Schlossänderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Kosten für Hotelunterbringung), bis hin zu den versicherten Sachen (z.B. Krankenfahrstühle, Antiquitäten, Einrichtungsgegenstände, Schmuck und andere Wertsachen, sowie Sportgeräte).

Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Wohnungsversicherung achten? Berechnen Sie in etwa den aktuellen Wert Ihres gesamten Hausrat, bzw. die Kosten, welche für die Neuanschaffung anfallen würden und wählen Sie dementsprechend die Höhe Ihrer Versicherungssumme (Nähere Erklärungen finden Sie diesbezüglich, wenn Sie die Wohnungsversicherung berechnen und einen Leistungsvergleich durchführen.).

Schliessen Sie Ihre Wohnungsversicherung immer als dynamische Wohnungsversicherung ab, damit gewährleisten Sie, dass im Fall, wenn beispielsweise in 6 oder 7 Jahren ein Schaden in Ihrem Haushalt entsteht, Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der beschädigten, zerstörten, oder entwendeten Hauratgegenstände immer zum jeweiligen Neupreis erstattet werden.

Wie finden Sie eine Wohnungsversicherung zu einem günstigen Preis? Hierbei kann Sie unser Interner Wohnungsversicherung Preisvergleich untersützen und Ihnen die aufwändige Recherche Arbeit nach dem besten und günstigsten Anbieter unterstützen. Generell sollten Sie jedoch bedenken, es kann eine Wohnungsversicherung günstig sein, dennoch sollten Sie Ihr Augenmerk auf die enthaltenen Leistungseinschlüsse richten und sich erst an zweiter Stelle an der Beitragshöhe orientieren.

Ist eine Wohnungsversicherung sinnvoll

Jeder kauft sich im Laufe der Jahre neue Möbel, oder Elektro- und Haushaltgeräte, ersetzt alte Bekleidung durch gute und neue Sachen. Diese Neuanschaffungen können den Wert des versicherten Hausrat erheblich steigern und die bei Vertragsabschluß vereinbarte Versicherungssumme könnte unter Umständen unter dem Wert des derzeitigen Wert des Hausrat liegen.

Bei einer bereits bestehenden Wohnungsversicherung die schon ein paar Jahre alt ist, sollte diese regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem, bei Vertragsabschluß angegeben Wert entspricht und diese entsprechend durch seine Wohnungsversicherung anpassen zu lassen, um so weiterhin gute Leistungen zu erhalten.

Eine gute Wohnungsversicherung muß sein und zwar für jeden, der eine eigene Wohnung bewohnt, unabhängig ob Familie, Single, oder eine Wohngemeinschaft (WG). Viele Menschen unterschätzen die Gefahr oder rechnen einfach nicht damit, dass auch die eigene Wohnung beispielsweise durch einen Hausbrand, ausgelöst in einer anderen Wohnung, den eigenen Haushalt in Mitleidenschaft zieht, oder verlassen sich darauf, dass der Vermieter über eine Wohngebäudeversicherung verfügt.

Dabei muß jedoch beachtet werden, dass die vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung nur Beschädigungen oder Zerstörungen am eigentlichen Wohngebäude absichert, jedoch nicht die verursachten Schäden innerhalb einer Wohnung. Hierfür muß sich jeder Mieter selber durch den Abschluß einer Hausratversicherung gegen diese Gefahren absichern.

Wer auf eine Wohnungsversicherung verzichtet, trägt das Risiko, sich selbst, oder seine ganze Familie finanziell zu ruinieren. Dabei kann eine gute Wohnungsversicherung günstig, also gar nicht so teuer sein, wenn diese vor Abschluß verglichen wird. Hier kommt es einfach auf die Wahl des richtigen Hausratversicherer an. Eine gute und günstige Wohnungsversicherung bietet schon zu kleinen Preisen einen umfangreichen Grundschutz, der in den meisten Fällen die Anforderungen der meisten Verbraucher erfüllt. Dies zeigt auch ein durch Finanztest durchgeführter Wohnungsversicherung Test, in dem über 50 Anbieter und mehr als Tausend Tarife verglichen wurden.

In der Wohnungsversicherung gelten alle Gefahren und Risiken als versichert, welche in Folge von Sturm, Leitungswasser, Feuer, Explosion und Implosion, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub, sowie durch den Absturz von bemannten Luftfahrzeugen den versicherten Hausrat oder Teile hiervon, entweder beschädigt, zerstört, oder abhanden gekommen sind.

Warum ist eine Wohnungsversicherung wichtig

Wie wichtig, also sinnvoll der Asbchluß einer Wohnungsversicherung ist, zeigt sich immer wieder, wenn zum Beispiel Wohnungsbrände das gesamte Hab und Gut zerstört, oder komplett unbrauchbar gemacht wurden.

Was viele Verbraucher unterschätzen, ist der eigentliche Wert der eigenen Wohnungseinrichtung, da diese in einem ausgedehnten Zeitraum angeschafft wurden und die bezahlten Preise oftmals in Vergessenheit geraten. Doch bereits in einem kleineren Single Haushalt können sich Wertgegenstände von mehreren Tausend Euro anhäufen.

Wichtig, sollten Sie neue Geräte, oder Möbel gekauft haben, bewahren Sie unbedingt die Kaufbelege auf, machen Sie von Wertgegenständen wie zum Beispiel Uhren, Briefmarken ect. Fotos, um hier für den Hausratversicherer einen Nachweis erbringen zu können, falls diese im Schadenfall komplett zerstört wurden.

Inwieweit, welcher Hausratversicherer eine Kostenübernahme für derartige Wertsachen und in welcher Höhe übernimmt, erfahren Sie in unserem Leistungsvergleich der Tarife, daher lohnt es sich auf jeden Fall, bevor Sie sich für einen bestimmten Hausratversicherer entscheiden, sich hier in unserem Wohnungsversicherung Vergleich einen Überlick über die derzeit am Markt existierenden Anbieter zu verschaffen und eine Beitragsberechnung online durchführen, denn hierdurch sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern bares Geld, da die Beitragsunterschiede, je nach Wohnungsversicherung bis zu 50 Prozent variieren können.

Wohnungsversicherung Vergleich online

Jeder Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung sollte eine Wohnungsversicherung haben. Hierbei spielt die Größe der eigenen Wohnung keine Rolle, da sich die Wohnungsversicherung nicht nur auf die eigenen 4 Wände bezieht. Denn entsteht zum Beispiel in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden durch eine auslaufende Waschmaschine, so wird sich der Schaden in Ihrer Wohnung vermutlich in Grenzen halten.

Wohnen Sie jedoch in einem Obergeschoss mit einer, oder mehreren darunter liegenden Wohnungen, so kann das durch die Waschmaschine ausgetretene Wasser in die unteren Wohnungen laufen und erheblich größere Schäden, als in Ihrer Wohnung verursachen.

Neben den entstandenen Schäden und den damit verbundenen Kosten zur Wiederherstellung (zum Beispiel Renovierungen) in Ihrer Wohnung übernimmt eine gute Wohnungsversicherung auch die anfallenden Renovierungs- und Reparaturarbeiten in den anderen Wohnungen.

Was kann alles im Rahmen einer Wohnungsversicherung versichert werden?
Desweiteren sind auch die zur Wohnung gehörenden Kellerräume und die sich dort zur Lagerung befindlichen Sachen in der Hausratversicherung versichert. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann auch der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert werden, hierfür wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von 1 Prozent der gesamten Versicherungssumme vereinbart.

Ist eine Wohnungsversicherung wichtig

Jedes Jahr werden in Deutschland Schäden durch Wohnungsbrände, Einbruchsdiebstähle, Schäden durch Wasser (zum Beispiel durch die übergelaufene Badewanne, der ausgelaufenen Waschmaschine, oder einem Rohrleitungsbruch), sowie Fahrraddiebstähle Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursacht. Viele betroffene Geschädigte, welche über keine Wohnungsversicherung verfügen, müssen für die entstandenen Verluste und Schäden selber aufkommen, was viele Betroffene oftmals an die finanzielle Existenzgrenze bringt.

Testen Sie dies einfach mal selber durch, gehen Sie durch Ihre Wohnung und rechnen Sie sich mal die Kosten für den gesamten, sich in Ihrer Wohnung befindlichen Hausrat durch, welche Sie für die Neuanschaffung aufbringen müßten. Schon bei der Küche, der Wohnzimmer- und Schlafzimmer Einrichtung, den elektrischen Haushaltgeräten, oder dem Fernseher und der Stereoanlage dürften schnell bis zu einige Zehntausend Euro zusammen kommen.

Wer das Risiko eingeht und auf eine Wohnungsversicherung verzichtet und nicht in der Lage wäre, die Kosten für die Neuanschaffung des sich in Wohnung befindlichen Hausrats aufzubringen, geht ein großes finanzielles Risiko ein und das nur, weil man vielleicht ein paar Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen will. Bereits eine Günstige Wohnungsversicherung deckt die notwendigsten Gefahren und Risiken ab und kommt für die entstandenen Kosten, beispielsweise für Diebstähle, Brand- und Wasserschäden ect. auf. Daher ist der Abschluß einer Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig.