Generali Wohnungsversicherung

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Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung

Bei der Generali Wohnungsversicherung handelt es sich um Produkt der Generali Versicherung AG mit Sitz in München und ist ein Teil der weltweit tätigen Generali Group, der in Europa drittgrößten Versicherungsgruppe. Hier im Wohnungsversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Generali und weitere Anbieter

Die Generali Versicherungen wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ?ausgezeichnet? geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen am deutschen Markt.

Durch die Generali Wohnungsversicherung werden zwei Tarifvarianten angeboten, den Basis-Tarif und den leistungsstarken KomfortPlus Schutz. Mit diesen beiden Tarif Varianten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren persönlichen Ansprüchen, sowie je nach Art und Ausstattung Ihrer Wohnungseinrichtung und dem Wert Ihres Hausrat selbst gestalten.

Wohnungsversicherung - Versicherungssumme

Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.

Die Versicherungssumme zur Wohnungsversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.

Wohnungsversicherung - Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.

Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.

Beispiel
Ist die Wohnungsversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Wohnungsversicherung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.

Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Wohnungsversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.

Generali Wohnungsversicherung - Leistungen

Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Generali Wohnungsversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:

Grüner Pfeil nach rechts Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.

Grüner Pfeil nach rechts Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.

Grüner Pfeil nach rechts Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Wohnungsversicherung nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung

Anbaumöbel, Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Wohnungsversicherung erfasst, die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind, auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.

Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was in den anderen Beiträgen bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen der Generali Wohnungsversicherung (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.

Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Darüberhinaus versichert die Generali Wohnungsversicherung sind ferner privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.

Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig auf die durch die Generali Wohnungsversicherung versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.

Der Täter muss die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt haben. Das Motiv für die Tat ist unerheblich; sofern aber Wut wegen mangelnder Beute Tatmotiv ist, können sich je nach Art des Eindringens in die Wohnung Vandalismusversicherung und Wohnungsversicherung überschneiden. Zerstört oder beschädigt aber der Dieb bei der Wegnahme oder bei dem Abtransport gestohlener versicherter Sachen rücksichtslos andere versicherte Sachen, obwohl er dies ohne Weiteres hätte vermeiden können.

Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen. Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch an die Wohnungsversicherung, auch nicht in Form eines Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.

Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen, zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Wohnungsversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:

Zugleich ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur hinsichtlich der durch Raub weggenommenen Sachen, sondern auch für Schäden an versicherten Sachen als Folge des Raubes. Nach der Tat stößt der Täter bei der Flucht aus der Wohnung versicherte Sachen um und beschädigt sie. Versichert sind im Rahmen der Generali Wohnungsversicherung auch Schäden an versicherten Sachen, die bei einem Raubversuch entstehen. Der Täter versucht, dem Versicherungsnehmer unter Gewaltanwendung eine Sache wegzunehmen.

Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung durch die Wohnungsversicherung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der Sache entspricht.

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Weitere Infos zur Generali Wohnungsversicherung

Mit dem Basis-Tarif der Generali Wohnungsversicherung erhalten Sie eine gute Grundabsicherung, welcher die Höhe der Entschädigungsleistung für Wertsachen bis 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, sowie die Übernahme der Hotelkosten (falls Ihre Wohnung während der durchgeführten Renovierungsarbeiten unbewohnbar ist) in Höhe von 1 % der vereinbarten Versicherungssumme.

Im KomfortPlus Tarif bietet die Generali Wohnungsversicherung weitere Besonderheiten im Versicherungspaket, so sind beispielweise Schäden welche durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, im Versicherungsschutz, Überspannungsschäden durch Blitz, bis zu 100 % der Versicherungssumme mit enthalten.

Generell bietet die Generali Wohnungsversicherung umfangreichen Versicherungsschutz in beiden Tarifvarianten, so sind zum Beispiel Fahrraddiebstähle rund um die Uhr, ebenfalls der Inhalt in Ihren Kraftfahrzeugen mit 1 % der Versicherungssumme abgesichert. Schäden durch Trickdiebstahl aus der Wohnung ist mit maximal 1000,- Euro versichert, sowie die Entschädigung für Wertsachen in Ihrem Haushalt, welche mit bis zu 30 % versichert.

Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Preiswerte Tarife im direkten Vergleich Wegen Versicherbarkeit von Schäden durch Lawinen und Schneedruck im Rahmen der Elementarschadenversicherung siehe Ziffer 10 des Beitrags Elementarschadenversicherung. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmutz durch nicht geschlossene Öffnungen unter Mitwirkung insbesondere vom Sturm führt. Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt, Kraftfahrzeuge aller Art, es sei denn, sie sind in Nr. 2 b) genannt, und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) genannt, einschließlich nicht eingebauter Teile, Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers (siehe § 9 Nr. 2), es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen. Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.

Infos zur Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese Bedingungen unverbindlich empfohlen. Ohne Dekontaminierung der Reste ist deren Entsorgung legal nicht möglich, sodass insoweit der Versicherungsschutz für Aufräumungskosten ins Leere liefe, wenn die Dekontaminierung nicht als Teil des Aufräumens im Sinne dieser Bestimmung anzusehen wäre. Kosten, die dadurch entstehen, dass zu Zwecken der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung durch die Wohnungsversicherung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. An einem Teil der Kücheneinrichtung ist ein versicherter Schaden aufgetreten. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8) besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.

Generali Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Versichert in einer Wohnungsversicherung ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen insgesamt ist die Entschädigung je Versicherungsfall (siehe § 3) auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt (siehe § 28 Nr. 2). Zusätzlich ist die Entschädigung begrenzt für folgende Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes (siehe § 28 Nr. 3), Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf x Prozent der Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag, Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Generali Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde. Der versicherte Hausrat wird im Versicherungsschein pauschal ausgewiesen. Lediglich für Wertsachen sind gesonderte Beträge als Entschädigungsgrenzen vorgesehen. Um einen Überblick über den Gesamtumfang des versicherten Hausrats zu erhalten, sollte der Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der Hausratgegenstände anlegen, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer bei Festlegung der Versicherungssumme nach vorgegebenem Mindestbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet.

Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet. Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Wohnungsversicherung und die Gebäudeversicherung. Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der Sache entspricht.

Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Gute Anbieter mit günstigen Preisen finden Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht Handelsware und Musterkollektionen -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert. Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Generali Wohnungsversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind. Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung

Generali Wohnungsversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen. Zuleitungsrohre sind Leitungen der Frischwasserzuführung sowohl von kaltem Wasser als auch von erwärmtem Wasser. Ableitungsrohre sind Leitungen, durch die verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) abgeleitet oder zur Rückgewinnung weitergeleitet wird. Niederschlagswasser ist jedoch kein Leitungswasser, selbst dann nicht, wenn es durch innerhalb des Hauses verlegte Abwasserrohre abfließt. Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist aus den Bedingungen Generali Wohnungsversicherung herausgenommen worden. Ein versicherter Einbruchdiebstahl erfordert grundsätzlich das (unberechtigte) Eindringen eines Diebes in den Versicherungsort. In welcher Art und Weise der Einbruch für einen Versicherungsfall erfolgt sein muss, ist in Abschnitt A § 3 Nr. 2 VHB 2008 im Einzelnen bestimmt. Nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 liegt Einbruchdiebstahl vor, wenn jemand Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes (wobei das Gebäude auch aus einem einzigen Raum bestehen kann).

Tipps und Empfehlungen zum Thema Generali Wohnungsversicherung

Mit der Generali Wohnungsversicherung haben Sie einen namenhaften und renomiertesten Hausratversicherer an Ihrer Seite. Nicht nur günstige Beiträge, auch die hervorragenden Leistungen, sowie dem erstklassigen und schnellen Schadenservice zeichnet die Generali auch in anderen Versicherungsprodukten aus.

Auch im Wohnungsversicherung Test der Stiftung Warentest und anderen Ratingagenturen erhält die Generali Versicherung AG durchweg Bestnoten für das gute Preis- Leistungsverhältnis, ähnlich auch die Gothaer Wohnungsversicherung, welche auch eine der bekanntesten Versicherungen im privaten Bereich ist.