Vor allem im Bereich der Sachversicherung, wie der Schleswiger Wohnungsversicherung, für private und gewerbliche Immobilien bietet die Schleswiger umfangreiche Deckungskonzepte, welche fast alle Gefahren absichern. Mit der Hausratversicherung des Schleswiger Versicherungsverein wird ein umfassender Versicherungsschutz angeboten, welcher sich an die jeweiligen Ansprüche und Bedürfnisse des Kunden richtet und an die persönlichen Gegebenheiten anpasst.
Wohnungsversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Wohnungsversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Wohnungsversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Wohnungsversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Wohnungsversicherung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Wohnungsversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Schleswiger Wohnungsversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Schleswiger Wohnungsversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Wohnungsversicherung nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung
Ohne Dekontaminierung der Reste ist deren Entsorgung legal nicht möglich, sodass insoweit der Versicherungsschutz für Aufräumungskosten ins Leere liefe, wenn die Dekontaminierung nicht als Teil des Aufräumens im Sinne dieser Bestimmung anzusehen wäre. Kosten, die dadurch entstehen, dass zu Zwecken der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung durch die Wohnungsversicherung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. An einem Teil der Kücheneinrichtung ist ein versicherter Schaden aufgetreten.
Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Schleswiger Wohnungsversicherung und Verträge mit festem Ablauftermin. Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.
Zu den sinnvollen Versicherungen für Senioren zählen sowohl die Privathaftpflicht, sowie die mit zur Wohnungsversicherung existieren am Markt inzwischen ebenfalls einige Deckungserweiterungen und seniorenspezifische Extras wie z.B., Wertsachen außerhalb von Tresoren werden bis zu 30 Prozent der Hausratsumme versichert, Assistance-Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsdienst, Sanitär- und Elektroinstallateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung, Notruf oder sonstige Handwerkerserviceleistungen.
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die Schleswiger Wohnungsversicherung tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Schleswiger Wohnungsversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert. Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten. Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme festgelegt.
Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Wohnungsversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche.
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/ Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, nicht Handelsware und Musterkollektionen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert.
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen die die Wohnungsversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Gewerblich genutzte Sachen, Versichert sind im Rahmen einer Schleswiger Wohnungsversicherung nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden. Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie der privaten Nutzung zuzuordnen.
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen Wohnungsversicherung nach VHB 2000 geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
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Weitere Infos zur Schleswiger Wohnungsversicherung
Die Schleswiger Wohnungsversicherung versichert Ihren Hausrat gegen eine Reihe von Gefahren und Risiken welche Ihren Hausrat beschädigen, zerstören, oder durch Diebstahl abhanden kommen können. Unter dem Begriff Hausrat sind hier folgende Einrichtungsgegenstände inbegriffen, Möbel, Kleidung, Wäsche, Gardinen, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, sondern auch DVD’s, Musikinstrumente, Hobby- und Sportgeräte (z.B. Kanus, Surfgeräte, Fall- /Gleitschirme und ähnliches), Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Desweiteren zählen auch Campingausrüstungen, ebenso auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Wertsachen zum versicherten Hausrat. Ausgenommen ist jedoch jeglicher Hausrat von Untermietern. Ebenfalls vom Versicherungsschutz der Schleswiger Wohnungsversicherung ausgenommen sind Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Handelsware und solche Sachen, die bereits durch einen gesonderten Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.
Wohnungsversicherung
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B.
Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die «Hausratversicherung» tangiert; insoweit kann
Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm
Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung
verdoppelt. Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000. Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 besteht nicht. Der Versicherer nimmt abweichend
von § 27 Nr. 5 und Nr. 6 VHB 2000 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer «Hausratversicherungsvertrag desselben
Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Vereinbarung besteht.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zur Wohnungsversicherung
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der «Hausratversicherung Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit
Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen (s. Ziff. 6). Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein
bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Wohnungsversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche
Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann
der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Schleswiger Wohnungsversicherung
Versichert in einer Wohnungsversicherung ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen insgesamt
ist die Entschädigung je Versicherungsfall (siehe § 3) auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt (siehe § 28 Nr. 2). Zusätzlich ist die Entschädigung
begrenzt für folgende Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes (siehe § 28 Nr. 3), Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf x Prozent der
Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag,
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Schleswiger Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden,
Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden,
sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen,
Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Für Neuverträge werden grundsätzlich nur noch die VHB 2008 angewandt. Ergänzt werden diese Bedingungen durch die ebenfalls vom GDV herausgegebenen Klauseln
zu den VHB 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008). Rechtsgrundlage der Wohnungsversicherung ist
außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden,
gilt das neue VVG ab sofort.
Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die
Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, dem Versicherer zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus
dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet. Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden
Versicherungsfall erneut zur Verfügung.
Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel,
Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen,
Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr,
Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
Geräten sind in der Schleswiger Wohnungsversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der
Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der
Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer
zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung
Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen. Zuleitungsrohre sind Leitungen der Frischwasserzuführung sowohl von
kaltem Wasser als auch von erwärmtem Wasser. Ableitungsrohre sind Leitungen, durch die verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) abgeleitet oder zur Rückgewinnung
weitergeleitet wird. Niederschlagswasser ist jedoch kein Leitungswasser, selbst dann nicht, wenn es durch innerhalb des Hauses verlegte Abwasserrohre
abfließt.
Konzeptionell grenzt die Elektronikversicherung im Privathaushalt - ohne dass dies in den AVB EPH hervorgehoben wird - zum Versicherungsschutz der
Verbundenen Schleswiger Wohnungsversicherung ab. Dies verdeutlichen insbesondere die Ausschlussbestimmungen des § 3 AVB EPH (s. Ziff. 3.2). Dennoch können je nach
Schadenverlauf in der Praxis gelegentlich Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. So bei einem Schaden durch Glimmen. Denn ein Glimmvorgang kann auch Brand im
Sinne der Wohnungsversicherung AVB EPH fallen
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der
Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht
erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden
Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Tipps und Empfehlungen zum Thema Schleswiger Wohnungsversicherung
Mit der Schleswiger Wohnungsversicherung erhalten Sie einen kompetenten Partner an Ihre Seite welcher auf eine über 160 jährige Tradition und eine ebensolange Erfahrung im Bereich der Sachversicherung zurückblicken kann. Durch die Onlinetätigkeit beschränkt sich der Schleswiger Versicherungsverein schon lange nicht mehr auf die regionale Gebietsgrenze des ostfriesländischen Raum, sondern ist mittlerweile im ganzen Bundesgebiet tätig.
Neben einem fairen und preisbewußten Versicherungspaket erhalten Sie, einen hervorragenden Kundenservice, wie sich auch unter den Stiftung Warentest Wohnungsversicherung abgegebenen Bewertungen nachvollziehen lässt. Auch in unserem Onlinevergleich schneidet die Schleswiger Wohnungsversicherung mit einem sehr guten Ergebnis ab, was sich auf die Beitragshöhe und die enthaltenen Leistungen bezieht.