AVB - BEH 2000 - Hausratversicherung
Hier finden Sie eine Übersicht über die besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH 2000). Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Diese sind eine unverbindliche Musterkomposition und wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung aufgestellt.
Bitte beachten Sie, das die hier aufgeführten Versicherungsbedingungen als Orientierungshilfe dienen und diese je nach Hausratversicherer variieren, bzw. diese je nach Versicherer angepasst werden können. Es gelten immer die jeweiligen Hausrat Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung, welche Sie mit diesem bei Vertragsschluß vereinbart haben.
BEH 2000
- § 1 Vertragsgrundlage
- § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
- § 3 Überschwemmung des Versicherungsortes
- § 4 Rückstau
- § 5 Erdbeben
- § 6 Erdfall
- § 7 Erdrutsch
- § 8 Schneedruck
- § 9 Lawinen
- § 10 Vulkanausbruch
- § 11 Nicht versicherte Schäden
- § 12 Besondere Sicherheitsvorschriften
- § 13 Selbstbehalt
- § 14 Kündigung
- § 15 Ende des Hausratversicherungsvertrages
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